Eine Strom-, Wasser-, Kabel-, Mobiltelefon-, Internet-, Kontoauszugsrechnung usw. kann eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens sein – alles, was Ihren zahlbaren Namen enthält und mit der im Antrag aufgeführten Auszahlungsadresse übereinstimmt.
Die Rechnung muss lauten:
• Innerhalb der letzten 60 Tage ausgestellt, um als aktuell/gültig zu gelten und;
• Auf Englisch.
Bei Ausstellung in einer anderen Sprache muss die Rechnung/das Dokument von einem Übersetzer offiziell ins Englische übersetzt, unterschrieben und als offizielle Übersetzung versiegelt werden.
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